EBM bei Verordnung von Cannabis zum 1. Oktober angepasst
Berlin – Nachdem getrocknete Cannabisblüten seit dem 30. Juli nicht mehr zulasten der Krankenkassen verordnungsfähig sind, hat der Bewertungsausschuss jetzt den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst.
Dies ist ein kurzer Auszug aus einem Beitrag von Ärzteblatt. Der vollständige Text bleibt beim Verlag — folgen Sie dem Link, um ihn dort zu lesen.
Bei der Quelle lesen