Erbschaftsteuer: Bundesverfassungsgericht prüft Steuerprivilegien für Firmenerben
Auf Erbschaften und Schenkungen können bis zu 50 Prozent Steuer anfallen – Erben großer Unternehmen sind davon aber oft befreit. Ein ehemaliger Bankmanager macht seinem Ärger darüber vor dem Bundesverfassungsgericht Luft.
Dies ist ein kurzer Auszug aus einem Beitrag von Der Spiegel. Der vollständige Text bleibt beim Verlag — folgen Sie dem Link, um ihn dort zu lesen.
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