Interatrialer Shunt: Neue belegärztliche Leistung bei schwerer Herzinsuffizienz
Berlin – Der perkutan implantierte interatriale Shunt zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz kann zukünftig auch als belegärztliche Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen erbracht werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen.
Dies ist ein kurzer Auszug aus einem Beitrag von Ärzteblatt. Der vollständige Text bleibt beim Verlag — folgen Sie dem Link, um ihn dort zu lesen.
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