Regierungskoalition legt Anpassungen zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vor
Berlin – Die Regierungskoalition hat heute Korrekturen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt, die spezifizieren, welche – beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen – psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. Januar 2027 weiterhin extrabudgetär vergütet werden sollen.
Dies ist ein kurzer Auszug aus einem Beitrag von Ärzteblatt. Der vollständige Text bleibt beim Verlag — folgen Sie dem Link, um ihn dort zu lesen.
Bei der Quelle lesen




