Sexualstrafrecht: „Nein heißt Nein“ schützt Jugendliche zu wenig
Die Missbrauchsbeauftragte hat recht: Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ reicht nicht zum Schutz von Jugendlichen vor sexueller Gewalt. Aber eine Strafrechtsreform ist schwierig.
Dies ist ein kurzer Auszug aus einem Beitrag von FAZ. Der vollständige Text bleibt beim Verlag — folgen Sie dem Link, um ihn dort zu lesen.
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