Strafrechtlicher Schutz vor K.-o.-Tropfen soll gestärkt werden
Berlin – Der Bundestag hat gestern in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ beraten.
Dies ist ein kurzer Auszug aus einem Beitrag von Ärzteblatt. Der vollständige Text bleibt beim Verlag — folgen Sie dem Link, um ihn dort zu lesen.
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