Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Elternzeit vereinbart und die Beziehung zerbricht - und nun?
Ein Vater wollte nach dem Ende der Beziehung von seiner bereits vereinbarten Elternzeit zurücktreten - und klagte sich bis nach Erfurt. Doch die höchsten Arbeitsrichter folgten seiner Sicht der Dinge nicht. Die Voraussetzungen lägen nicht vor und man müsse auch an den Arbeitgeber denken.
Dies ist ein kurzer Auszug aus einem Beitrag von n-tv. Der vollständige Text bleibt beim Verlag — folgen Sie dem Link, um ihn dort zu lesen.
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