Frage aus dem Arbeitsrecht : Muss ich Nachrichten außerhalb der Arbeitszeit beantworten?
Man hat sich von den Kollegen verabschiedet, den Rechner heruntergefahren und ist mental schon zu Hause. Doch dann flattert noch eine wichtige Nachricht ein. Darf die vorerst unbeantwortet bleiben?
Dies ist ein kurzer Auszug aus einem Beitrag von n-tv. Der vollständige Text bleibt beim Verlag — folgen Sie dem Link, um ihn dort zu lesen.
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