Vermögen: So bleiben Familienheim und Gartengrundstück von der Erbschaftsteuer verschont
Aus dem Handelsblatt-Archiv: Wer ins geerbte Familienheim einzieht, zahlt keine Erbschaftsteuer. Diese Begünstigung legt der BFH großzügig aus und bezieht auch einen weitläufigen Garten mit ein – unter einer Bedingung.
Dies ist ein kurzer Auszug aus einem Beitrag von Handelsblatt. Der vollständige Text bleibt beim Verlag — folgen Sie dem Link, um ihn dort zu lesen.
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